26.01.2015 --- Informationsveranstaltungen zum Thema Straßenausbaufinanzierung

Auf Grund eines Antrages der Rot-GRÜNEN Gruppe werden durch die Stadt Barsinghausen fünf Informationsveranstaltungen zum Thema Straßenausbaufinanzierung durchgeführt werden. Von der Verwaltung waren zunächst nur zwei Veranstaltungen geplant. Das war SPD und GRÜNEN zu wenig. Bei diesem wichtigen Thema, welches in der Öffentlichkeit derart kontrovers diskutiert wird, müssen alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben sich sachlich und neutral zu informieren.

Die Informationsveranstaltungen von diversen Interessengruppen reichen da nicht aus.

CDU und FDP haben sich dem Antrag angeschlossen, so dass es jetzt in der Kernstadt, in Egestorf, Groß Munzel, Hohenbostel und Großgoltern Informationsveranstaltungen unter Beteiligung von Ratsmitgliedern geben wird.

Die jeweiligen Termine und Orte der Veranstaltungen werden in Kürze von der Stadtverwaltung bekannt gegeben.

Das Thema Straßenausbausatzung beschäftigt die Stadt Barsinghausen bereits seit Umbau des Kirchdorfer Bahnhofs und Ausbaus des Gänsefußwegs intensiv.

Betroffene Anwohner in Barsinghausen, die gegenwärtig von den Straßenausbaukosten betroffen sind, da ihre Straße kürzlich saniert wurde, haben sich zu einer Bürgerinitiative vor Ort zusammen geschlossen und mit anderen Bürgerinitiativen in Niedersachsen und bundesweit vernetzt.

Die SPD Barsinghausen hat sich mit der örtlichen Bürger Initiative soziale Straßensanierung (B.I.sSs) in zahlreichen Gesprächen ausgetauscht und sucht nun nach möglichen Lösungsansätzen. Auch die SPD-Arbeitsgemeinschaft 60 Plus tauscht sich rege mit den SPD-Mitgliedern und älteren Bürgern aus. Inzwischen hat sich die Stadt auch mehrfach zu den rechtlichen Fragen geäußert.

Die meisten dieser Dialoge und Zusammenfassungen von Veranstaltungen zum Thema sind hier veröffentlicht. Sie können der SPD-Barsinghausen über das Kontaktformular schreiben, wenn Sie Fragen oder Kommentare haben.

12.12.2014 --- Antworten der Stadtverwaltung zu Nachfragen von SPD und Bürgern

Im Rahmen unserer parteiinternen Diskussionen hatten sich Nachfragen zu den Straßenausbaubeiträgen ergeben. Die nunmehr vorliegenden Antworten der Stadtverwaltung sind in kursiver Schrift eingefügt. Soweit keine schriftlichen Antworten der Stadtverwaltung vorliegen sind die mündlichen Aussagen in unterstrichener kursiver Schrift ergänzt.

Frage 1: Werden Bürgerinnen und Bürger, die z.B. in einem Neubaugebiet Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch für die erstmalige Herstellung einer Straße gezahlt haben, bei einer Finanzierung über Grundsteuern ebenfalls herangezogen? Kann für diese Bürgerinnen und Bürger eine Ausnahme von der Erhöhung vorgesehen werden? Wenn ja, in welchem zeitlichen Umfang und/oder in welcher Höhe?

Zu 1. Ja, auch die Käufer von Grundstücken in Neubaugebieten müssten

eine erhöhte Grundsteuer zahlen. Darauf haben wir auch bereits mehrfach

hingewiesen, es geht hier schließlich um die Finanzierung der

Straßenerneuerung. Grundsteuer ist von allen Steuerpflichtigen (auch

denen in Neubaugebieten) zu zahlen. Der Hebesatz gilt einheitlich für

das gesamte Stadtgebiet. Ausnahmen sind nicht zulässig.

Frage 2: Ist die Erhebung der Grundsteuer vom Alter des Gebäudes abhängig? Welche Unterschiede gibt es bei der Veranlagung alter und neuer Gebäude? Gibt es unterschiedliche Stichtage für die Berechnung der Grundsteuer? Insoweit bitte ich um eine Darstellung der fälligen Grundsteuer je nach Alterskategorie an einem Beispiel.

Wie wirkt sich die Erhöhung der Steuer im Falle einer Grundsteuererhöhung zur Straßenfinanzierung auf Alt- und Neubauten aus?

Zu 2. Basis für die Berechnung der Grundsteuer sind die vom Finanzamt

festgesetzten Einheitswerte. Die Stadt hat hierauf keine Einfluss und

ist in dem Verfahren nicht beteiligt. Bewertungsstichtag ist der

01.01.1964. Auch für später gebaute Gebäude.

Nach meiner Einschätzung wird noch in dieser Legislaturperiode des BT

eine Reform des Grundsteuerrechts beschlossen werden, dass eine

Neubewertung aller Grundstücke zu aktuellen BRW und aktuellen

Gebäudewerten zur Folge haben wird. Die Kommunen werden dann die

Hebesätze entsprechend senken. Allerdings wird es sicherlich zu größeren

Verwerfungen kommen.

Frage 3: Sollte eine Steuerfinanzierung erfolgen, ist angeregt worden, die zusätzlichen Einnahmen ähnlich wie bei dem „Soli“ in den Steuerbescheiden gesondert auszuweisen, damit die Höhe der zusätzlichen Einnahmen bekannt ist. Ist ein solches Verfahren möglich und zulässig?

Zu 3. Ein Anteil Straßenbaufinanzierung kann auf den Steuerbescheiden

nicht ausgewiesen werden.

Frage 4: Wie kann gewährleistet werden, dass die Mehreinnahmen aus der Grundsteuererhöhung tatsächlich voll in den Straßenausbau fließen und nicht für andere Zwecke verwendet werden? Können die zusätzlichen Einnahmen und die jeweiligen Ausgaben im Haushaltsplan zu Kontrollzwecken dargestellt werden?

Zu 4. Das Haushaltsrecht geht von einer Finanzierung des Straßenbaus

durch Beiträge aus. Alles andere sind nur "Hilfsrechnungen" Es kann

daher haushaltsrechtlich nicht gewährleistet werden, dass die

Mehrerträge aus der Grundsteuer zur Finanzierung der Straßenbaus

verwendet werden. Steuern sind allgemeine Deckungsmittel im

Ergebnishaushalt. Der Straßenbau ist eine Investition im Finanzhaushalt.

Der Rat könnte sich über einen Beschluss selbst verpflichten. Dies hätte

aber nur deklaratorische Wirkung. Das Haushaltsrecht geht vor.

Frage 5: Wieso wird in der Präsentation der Stadtverwaltung ausschließlich auf die Erhöhung der Grundsteuer B abgestellt? Ist eine Einbeziehung der Grundsteuer A unzulässig? Welche Auswirkung hätte die Einbeziehung der Grundsteuer A auf die Hebesätze bei der Grundsteuer B?

Die Grundsteuer A betrifft landwirtschaftlich genutzte Grundstücke, die im Wesentlichen im Außenbereich liegen. Diese Grundstücke werden über Wirtschaftswege erschlossen, die in Barsinghausen von Realverbänden bewirtschaftet werden, so der Bürgermeister in der Ratssitzung. Soweit die Wege übertragen sind, fallen keine Wegebaukosten bei der Stadt an.

Zu 5. Bei Erhöhung sowohl der Grundsteuer A als auch B müsste der

Hebesatz auf 700 v.H. bis auf 830 v.H. (nach 25 Jahren) festgesetzt

werden.

Zu 5. Eine Info-Tabelle könnte erstellt werden.

Frage 6: Wirkt sich die Erhöhung der Grundsteuer auf die Regionsumlage und den Finanzausgleich aus? Wenn ja, in welcher Höhe?

Bereits in der Mitgliederversammlung hatte ich informiert, dass Herrn Müller (Kämmerei) keine gravierenden Auswirkungen auf die Regionsumlage und auf den Finanzausgleich sieht. Im Steuerungsausschuss hat Herr Müller diese Aussage nach nochmaliger Berechnung bestätigt.

Frage 7: Können die jetzt noch offenen Beiträge, die ausgesetzt wurden, im Rahmen einer Steuererhöhung rückwirkend erhoben werden oder müssten diese Aufwendungen zusätzlich im ersten Jahr über weitere Steuerhöhungen finanziert werden? Welche Nachzahlungen würden sich ergeben? Wenn nein, wären die bereits fertigen Straßen nach altem Recht abzurechnen?

Zu 7. Eine rückwirkende Steuererhöhung ist rechtlich unzulässig.

Sollten die Folgen des Aussetzungsbeschlusses ebenfalls durch eine

Grundsteuererhöhung kompensiert werden, müsste im 1. Jahr der Hebesatz

entsprechend erhöht werden. gfs wäre auch eine Verteilung über die

Folgejahre mit entsprechend höheren Hebesätzen denkbar.

Frage 8: Wie können Straßenbenutzer, die die Straßen besonders beanspruchen (Schwerlastverkehr; landwirtschaftlicher Verkehr), gesondert zur Finanzierung herangezogen werden, auch wenn sie nicht unmittelbare Anlieger dieser Straßen sind? Hier wurde als Beispiel die Wichmarstraße in Wichtringhausen genannt, die insbesondere von Landwirten mit schwerem Gerät genutzt wird.

Zu 8.: Bei der Frage nach der Einbeziehung von z.B. Schwerlastverkehr muss auf die Finanzierungssystematik geachtet werden. Die Finanzierung von

Straßenerneuerungen ist keine Maut! Das Straßenausbaubeitragsrecht trägt der besonderen Beanspruchung von Straßen in zwei Punkten Rechnung:

1. Bei der Einstufung der Straße als z.B. Anliegerstraße oder

Durchgangsstraße. Der Kostenanteil für den Durchgangsverkehr ist von der

Stadt aus allgemeinen Steuermitteln zu tragen.

2. Bei dem beitragspflichtigen Grundstück mit der Art und dem Mass der

Nutzung. Überwiegend gewerblich genutzte Grundstücke erhalten einen

Gewerbezuschlag, weil das Beitragsrecht einen höheren Nutzungsvorteil

gegenüber einem Wohngrundstück unterstellt. Damit soll einem stärkerem

Ziel- und Quellverkehr, der von einem gewerblich genutzten Grundstück

ausgeht, Rechnung getragen werden.

Frage 9: Besteht die Möglichkeit, den Anteil der Stadt am beitragsfähigen Aufwand gemäß § 4 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 NKAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Stadt Barsinghausen zu ändern? Wie hoch könnte der städtische Anteil maximal je Straßentyp sein? Könnten die dann nicht abgedeckten Kosten über eine Grundsteuererhöhung vereinnahmt werden? Wie würde sich das auf die Hebesätze auswirken?

Zu 9.: Die Höhe des städtischen Anteils am beitagsfähigen Aufwand ist

veränderbar. Die Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt enthält 15

unterschiedliche Beitragssätze. Diese Beitragssätze berücksichtigen wie

bei der Antwort zu Ziffer 8 beschrieben die Inanspruchnahmemöglichkeit

und -wahrscheindlichkeit der ausgebauten Straße. Entscheidend sind die

Grundsätze, die die obergerichtliche Rechtsprechung entwickelt hat:

1. Die Beitragssätze stehen in Relation zueinander. Diese Relationen

muss bei Veränderungen beachtet werden. M.E. ist ein Komprimieren

(Verringern) der Abstände innerhalb gewisser Grenzen möglich.

2. Ausgangspunkt für alle obergerichtlichen Prüfungen ist nach meiner

Kenntnis der Beitragssatz für die Anliegerstraße. Von diesem

Beitragssatz müssen alle anderen Beitragstatbestände einen angemessenen

Abstand halten. Bei diesem Beitragssatz ist zu berücksichtigen, dass das

OVG Lüneburg einen Beitragssatz von 50 % für eine Straße, die

überwiegend dem Anliegerverkehr dient, für rechtswidrig erklärt hat.

Wenn eine Straße überwiegend von Anliegern genutzt wird, muss sich das

im Beitragssatz widerspiegeln.

3. Das Oberverwaltungsgericht hat in aller Regel über maximal zulässige

Beitragssätze entschieden. Das Ausloten von zulässigen Untergrenzen

müsste daher in etwaigen Klageverfahren erfolgen.

Ausgehend von den vorstehenden Überlegungen sollte berücksichtigt

werden, dass der geringste Anliegeranteil bei den Beitragssätzen bereits

bei 30 % liegt (Fahrbahnen bei Straßen, die überwiegend dem

Durchgangsverkehr dienen). Eine Verringerung würde ein Beitragsverfahren

unter Umständen sinnlos machen. Zudem würde eine Verringerung der

Beitragssätze für die Grundstückseigentümer keine signifikante

Entlassung bringen.

Die nicht über Straßenbaubeiträge finanzierten Straßenbaukosten müssen über allgemeine Deckungsmittel der Stadt finanziert werden. Dazu

gehören auch die Einnahmen aus der Grundsteuer.

Frage 10: In der Präsentation der Stadtverwaltung wird der Ausbau des Knappenweges beispielsweise genannt. Welche Kosten sind ohne Kanal- und Trinkwasserleitung beim Bau pro Quadratmeter entstanden? Welche Mehrkosten durch örtliche Gegebenheiten haben sich für PAK-haltige Deckschicht, belastetem Boden Z2, nicht tragfähiger Baugrund, Busverkehr und Frostsicherheit je Quadratmeter ergeben?

Keine Antwort der Stadt.

Frage 11: Wie sollen die Bürgerinnen und Bürger im Vorfeld der Bürgerbefragung über das Thema informiert werden (Bürgerversammlungen, Info-Post, Flyer?)?

Zu 11.Wie bereits im AK, im Runden Tisch in der Infra und im BPU dargestellt

ist eine entsprechende umfangreiche Bürgerinfo mit Flyer, Homepage etc.

erforderlich.

16.12.2014 --- Rundschreiben der AG 60 Plus zum Thema Straßenbau

Liebe Genossinnen, liebe Genossen., liebe Parteifreundinnen und –freunde !

Unser letztes Treffen am 26. November im Clubraum des Deisterbades war gut

besucht und mit vielen Informationen gespickt, kein Wunder, wir hatten die

fachkundigen Leute zum Thema Straßenausbaukosten eingeladen. Es kamen

knapp 30 Personen, von denen rund ein Drittel interessierte Gäste aus der

Bürgerschaft – von Wichtringhausen über Barsinghausen, Goltern und Egestorf -waren.

Marlene Hunte-Grüne eröffnete die Grundsatzdebatte, Reinhard Dobelmann ergänzteund Horst Gunia stellte die Position: Abschaffung der Ausbaubeiträge fachkundigheraus. Die teilweise absurden Ergebnisse der Anwendung der Straßenausbausatzung (Beispiel Ellernstraße Mehrfamilienhaus im Vergleich zu Einfamilienhäusern Knappenweg)) waren ebenso Thema wie die absolute Ungerechtigkeit der Kostenverteilung bei Grundsteuererhöhung – wegen der krass auseinanderfallenden Einheitswerte und Steuermessbescheide des Fi

nanzamts (an denen die Stadt gar nichts ändern kann). Also, es war spannend, aber sehr fachbezogen, was die anstehende Befragung der

Bürger/innen nicht einfach macht. Zusammenfassend : wir hatten eine gute

Veranstaltung, den drei Fachreferenten sei gedankt.

30.11.2014 --- Rundschreiben der SPD Arbeitsgemeinschaft 60 Plus zum Thema Straßenausbau

Rundschreiben 11/2014 (November)

Liebe Genossinnen, liebe Genossen, liebe Parteifreundinnen und –freunde !

Nach dem guten Erfolg unseres letzten Gesprächstermins mit Uli Künzel haben wir auf ständiges Drängen einiger unserer Mitglieder das Thema Straßenausbau auf der Tagesordnung, auch wenn wenige Tage später die Gesamtpartei in der Mitgliederversammlung darüber berät. Vielleicht gar nicht schlecht, wenn wir uns vorher ein bisschen „schlau machen“.

Ein jahrelang beinahe unbeachtetes Thema wühlt jetzt die Emotionen auf.

Die Straßenausbaukosten steigen aufgrund hoher Qualitätsanforderungen für den Bau ungeheuer an. Die Grundeigentümer können teilweise nicht mithalten. Die Stadt hat jahrzehntelang mit Hinweis auf die schlechte Finanzsituation die Straßeninstandhaltung vernachlässigt. Und jetzt, da man gerade zur Haushaltssanierung die Grundsteuern deutlich um mehr als 20 Prozent angehoben hat (von 450 auf 560 Punkte ), soll natürlich auch der Straßenausbau auf Kosten der Bürger vorankommen.

Bisher zahlen - neben einem Grundbetrag der Stadt differenziert je nach Straßensituation- allein die Eigentümer der Grundstücke, die an Stadtstraßen liegen. Fünfstellige Beträge sind keine Ausnahme mehr. Der Widerstand dagegen ist nachvollziehbar und mündet in die Forderung, die Ausbaubeiträge abzuschaffen und alle Kosten über den städtischen Haushalt und damit noch mal über eine Steuererhöhung, diesmal um rund 50 Prozent auf 830 Punkte, abzuwickeln.

Grundsteuern können bei Miethäusern in den Nebenkosten verrechnet werden, sodass die Mieter mitzahlen, Ausbaubeiträge nicht. Die Stadt will eine Bürgerbefragung durchführen, die eine Entscheidungshilfe für den Rat gibt. So ist der Diskussionsstand heute.

Wir fragen und diskutieren bei AG 60 plus :

- Gibt das, überspitzt gesagt, eine Wahl zwischen Pest und Cholera, zwischen

„plötzlichem Tod“ (sudden death) und „langem Siechtum ) ?

Hat bei dem derzeitigen Diskussionsstand eine Bürgerbefragung Sinn, bei der eine rechtliche Bindung ohnehin nicht gegeben ist, jedoch vielleicht eine freiwillige politische ?

Gibt es auch differenzierte Lösungen – teilweise Gemeinschaftskasse Haushalt (also Steuererhöhung ) , teilweise Eigentümerbelastung ?

Müssen alle 120 Straßenkilometer der Stadt in ein Ausbau-Programm, das auf 30 oder 60 Jahre ausgelegt ist, oder genügt zunächst ein Plan für 10 bis 15 Jahre und ein Anteil von 20 bis 30 Straßenkilometer ?

Müssen alle Straßen nach Superausbaustandard ausgebaut werden oder genügt bei vielen wenig befahrenen Straßen auch eine Kosten senkende Oberflächensanierung , die mindestens für einen kürzeren Zeitraum ausreicht, der der Lebenserwartung vieler Bürger entspricht ?

Ist eine Steuererhöhung in dem diskutierten Umfang ein harter Standortfaktor (ebenso wie die Verkehrsinfrastruktur ), der für die Zukunft Gewerbeansiedlung behindert, sodass die Steuerkraft insgesamt stagniert ?

Kann man die Räte der künftigen Wahlperioden zwingen, die Mittel aus der Steuererhöhung tatsächlich in den Straßenausbau zu investieren oder sind Steuern allgemeine Deckungsmittel, deren Festlegung für bestimmte Aufgaben rechtswidrig ist, die vielmehr für alle Zwecke der Stadt inkl. Bildung, Sport, Kultur etc ausgegeben werden können und müssen ?.

Würde die Steuererhöhung im gleichen Umfang zurückgenommen werden, wenn nach Auffassung künftiger Räte alle wichtigen Straßen in einem tragbaren vernünftigen Ausbauzustand sind ?

- Oder findet man andere gute Verwendungsmöglichkeiten für die erhöhte Steuereinnahme ?

Die vorgenannten Frageansätze sind natürlich sehr subjektiv gefärbt und teilweise ironisch satirisch verfremdet, verdienen sicher noch mannigfache Ergänzung durch eure/unsere Fragen bei unserem nächsten Gesprächstermin der AG 60 plus am Mittwoch 26.11.2014. 17 Uhr im Clubraum des Deisterbades, Einsteinstr. 2

Gruß und Glückauf

Klaus D. Richter

12.02.2014 --- Brief des SPD-Vorsitzenden Dobelmann an den Bauderzernenten Fischer

Die örtliche SPD legt Wert auf einen verbindlichen Standard für den Ausbau von Straßen, der den technischen Mindestanforderungen für den Bau von Straßen genügt und eine kostengünstigste Lösung für die Bürgerinnen und Bürger aufzeigt.

Zum vollständigen Brief der SPD an den Baudezernenten Herrn Fischer:

Sehr geehrter Herr Fischer,

die SPD Barsinghausen begrüßt Ihre Bereitschaft, in einem Arbeitskreis über den Ausbau und die Ausbaustandards von Straßen in Barsinghausen zu beraten. Aus unserer Sicht sollte in diesem Arbeitskreis über die Grundlagen des zukünftigen Straßenausbaus in Barsinghausen gesprochen werden. Gerade auch vor dem Hintergrund der nunmehr vorgelegten Planunterlagen für den Ausbau des Gänsefußweges, sollte erörtert werden, in welchem Umfang und mit welchem Aufwand zukünftig Straßenausbau in unserer Stadt betrieben werden soll. Weniger kann manchmal auch mehr sein!

Wir legen weiterhin Wert auf einen verbindlichen Standard für den Ausbau von Straßen, der den technischen Mindestanforderungen für den Bau von Straßen genügt und eine kostengünstigste Lösung für unsere Bürgerinnen und Bürger aufzeigt. Um die Aufwendungen transparent zu gestalten, sollten die Instandsetzungskosten pro Quadratmeter Straßenoberfläche für eine Standardstraße als Kennzahl ermittelt werden. Es sollte dargestellt und diskutiert werden, wie der Straßenaufbau, der den technischen Mindestanforderungen entspricht, im Einzelnen auszusehen hat und weshalb ein geringerer Standard qualitativ nicht ausreichend ist. Anhand des erarbeiteten Standards werden die Kosten ermittelt, die der Straßenausbau pro Quadratmeter voraussichtlich kosten wird.

Viele städtische Straßen im Stadtgebiet von Barsinghausen sind marode und müssen daher in den nächsten Jahren von Grund auf saniert werden. Bislang gibt es kein erkennbares Konzept für die Straßensanierung in Barsinghausen. Hierfür sollten nunmehr die Grundlagen geschaffen werden. Um entsprechend planen zu können, ist es -unabhängig von der Finanzierung über Straßenbaubeiträge oder über ein steuerfinanziertes Modell- erforderlich zu wissen, welche Kosten bei der Sanierung dieser Straßen auf die Stadt und damit die Bürgerinnen und Bürger zukommen. Wir müssen endlich in diesem Punkt vorankommen.

In diesen Prozess sollten auch interessierte Bürgerinnen und Bürger einbezogen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Dobelmann

Rechtsanwalt Eckhard David
Rechtsanwalt Eckhard David, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Stadtdirektor a. D.

Eine erste Informationsveranstaltung mit dem Referenten Rechtsanwalt Eckhard David zum Thema "Straßenausbaubeiträge - Rechtliche Möglichkeiten einer sozialverträglichen Kostenerhebung" am 16.05.2013 sollte zunächst den rechtlichen Rahmen der Problematik erläutern. Weitere Veranstaltungen folgten, außerdem wurde Kontakt aufgenommen zu anderen niedersächsischen Kommunen, um konkrete alternative Lösungsansätze zu untersuchen.

Größtenteils betroffene Anwohner der Straßenausbausatzung
16.05.2013 --- SPD Informationsveranstaltung zum Thema Straßenausbaubeiträge - Rechtliche Möglichkeiten einer sozialverträglichen Kostenerhebung

Öffentliche Veranstaltung zum Thema Straßenausbaubeiträge - Rechtliche Möglichkeiten einer sozialverträglichen Kostenerhebung

In das sehr komplexe Thema führte Rechtsanwalt Eckhard David - Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Stadtdirektor a. D. - ein und stand anschließend zu einer Diskussion zur Verfügung. Hier die wesentlichen Punkte (zusammengefaßt vom Referenten):

1.
Das Gemeindefinanzsystem gliedert sich in „Gebühren“, „Beiträge“ und „Steuern“. Dabei zäh-len die Straßenausbaubeiträge zu den klassischen Finanzierungsmitteln einer Gemeinde. Es gibt Gemeinden mit einer ununterbrochenen Ausbaubeitragstradition, z.B. die Nachbarstadt Wunstorf, wo es Diskussionen wie in der Stadt Barsinghausen nicht gibt. Die Leute haben sich darauf eingestellt, dass im Laufe ihres „Eigentümerlebens“ irgendwann einmal Straßen-ausbaubeiträge zu zahlen sind, und fragen schon häufig bei der Stadtverwaltung nach, wann z.B. in den nächsten 10 Jahren mit einem Straßenausbau zu rechnen ist, um ihre Vermö-gensdisposition darauf einzustellen.

2.
Der Straßenausbauzeitpunkt ist nicht genau definiert, die Gemeinden haben ein weites Er-messen. Allenfalls wenn eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht droht, schrumpft das Ermessen auf „Null“. Allerdings zeigt sich, dass mit Erreichen einer natürlichen Lebensdauer der Straße der Unterhaltungsaufwand immer größer und irgendwann einmal unwirtschaftlich wird.

3.
Beim Ausbaustandard kann man reduzieren, wobei die Standards entweder die Sicherheit, Leichtigkeit und Bequemlichkeit oder die Dauerhaftigkeit der ausgebauten Straße betreffen können. Standardreduzierungen, die zu Lasten der Lebensdauer der „neuen“ Straße gehen, sind nicht zu empfehlen. Außerdem muss die Grenze zwischen der beitragsfähigen Erneue-rung und Verbesserung und der nicht beitragsfähigen Straßenunterhaltung beachtet werden. Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat in einer Entscheidung eine Verbesserungsmaßnahme akzeptiert, bei der der Straßenuntergrund nicht angefasst worden ist, sondern lediglich die Deckschickt durch eine „Tragdeckschicht“ zur Stärke von 8 cm ersetzt worden ist. Diese Ent-scheidung wird mit einer Anmerkung von mir in den Nachrichten des Niedersächsischen Städtetages, nächstes Heft, veröffentlicht werden.

4.
Anders als in anderen Bundesländern, etwa Nordrhein-Westfalen, besteht in Niedersachsen keine Verpflichtung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen. Grundsätzlich ist es daher möglich, abweichend vom „Vorrang der speziellen Entgeltlichkeit“ (§ 111 Abs. 5 Niedersäch-sische Kommunalverfassung) den Straßenausbau aus Steuermitteln zu bezahlen. Hierzu gibt es das „Stadthäger Modell“, das in etwa wie folgt aussieht:

Der „Bürgeranteil“ an den Straßenausbaubeitragskosten wird generell mit 50 % angesetzt.

Für die Wahlperiode des Rates bzw. den Planungszeitraum der mittelfristigen Finanzplanung werden die auszubauenden Straßen benannt und deren Kosten geschätzt. Diese Kosten werden über die Grundsteuer in der Weise finanziert, dass der Grundsteuerhebesatz über den Durchschnittssatz dieser Gemeindegrößenklasse in dem Umfang angehoben wird, der zur Finanzierung dieses Ausbaupaketes erforderlich ist.

Bürgermeister Hellmann wäre bereit, hierzu nähere Auskünfte zu geben.

Nach dem „Stadthäger Modell“ wird der Umfang der Bürgerbeteiligung reduziert. Während die Stadt bereit gewesen wäre, im Rahmen einer Beitragsfinanzierung weitgehend den An-liegerinteressen Rechnung zu tragen, ist sie dazu bei einer Steuerfinanzierung des Straßen-ausbaus nicht mehr bereit. Das „Stadthäger Modell“ hat auch Nachteile:

 Insgesamt scheint das Finanzierungsvolumen nicht ausreichend zu sein, um tatsäch-lich den Finanzierungsbedarf abzudecken. Die Stadtstraßen in Stadthagen sind in ei-nem sehr schlechten Zustand. Das Ausbautempo ist nicht ausreichend.

 Um eine „Sonderfinanzierung“ über die Grundsteuer darzustellen, muss auch immer die politische Bereitschaft bestehen, die Grundsteuer in einem „Sonderschritt“ anzu-heben. Trotz des „Generalkonsenses“ löst dies in Stadthagen immer wieder Diskussi-onen aus.

 Es findet eine „Lastenverschiebung“ statt. In den meisten Fällen des vermieteten Grundbesitzes zahlen die Mieter die Grundsteuer. Straßenausbaubeiträge können nicht auf die Mieter umgelegt werden.

5.
Politisch besteht die Alternative, am Grundsatz der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen festzuhalten, allerdings denkbar sind folgende Modifikationen:

 Langfristige Planungssicherheit. Die auszubauenden Straßen werden in der mittelfris-tigen Finanzplanung verankert und möglichst wird das System des Straßenausbaus nicht verändert. Dies bedeutet, dass Anlieger mit einem Vorlauf von bis zu 5 Jahren wissen, wann die Straße ausgebaut wird und wann sie Finanzierungsmittel bereitstel-len müssen. Beim Straßenausbaubeitrag werden „Überraschungseffekte“ vermieden.

 In begründeten Fällen oder dann, wenn Maßnahmen kurzfristig durchgeführt werden, werden Ratenzahlungen ohne Stundungszinsen angeboten.

 Aus den Umlagekosten werden diejenigen Kosten herausgenommen, die als „Barsin-häuser Besonderheit“ aufgrund von Fehlentscheidungen der Gemeinschaft entstan-den sind. Dies sind die besonderen Entsorgungskosten für kontaminierten Untergrund, diese werden grundsätzlich aus Steuermitteln finanziert (Altlasten der Gemeinschaft).

 Das Vorhandensein einer Ecklage wird heute nicht mehr als Vorteil, sondern eher als Nachteil angesehen, deswegen wird eine „Eckgrundstücksermäßigung“ eingeführt.

Bericht der Kommission "Zukunft der Verkehrsinfrastrukturfinanzierung" (Daehre Kommission)

Der Bericht der Daehre-Kommission kann über die Internetseiten des Bundesrates eingesehen werden:

http://www.bundesrat.de/nn_8794/DE/gremien-konf/fachministerkonf/vmk/Sitzungen/12-12-19-abschlussbericht-komm-zukunft-vif.html?__nnn=true

Zum Thema Sanierung von Gemeindestraßen, siehe hier spezifisch die Zusammenfassungen auf Seite IV und V sowie Punkt 4.4 Seite 32 bis 34.